Meine Website ist

#abgeschaltet


Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (externer Link) in Kraft.

Aus Protest gegen diese gutgemeinte, aber Bürokratie, Unsicherheit und Hilflosigkeit erzeugende Verordnung habe ich meine Website abgeschaltet.

Ziele der DSGVO sind der Datenschutz als Grundrecht und die Wahrung der Grundrechte. Leider verzichtet die DSGVO auf die Möglichkeit, die Menschen aufzuklären um den Datenschutz zu verbessern, sondern setzt bewusst mit hohen Geldbußen auch bei unbeabsichtigten Verstößen auf Abschreckung. Das soll auf die großen Konzerne zielen, trifft jedoch Blogger, Hobbyisten, Vereine, Initiativen, Freiberufler, Selbständige und kleine Firmen mit beschränkten Mitteln und ohne Rechtsabteilung.

Die DSGVO verlangt von anderen einfache und verständliche Formulierungen, ist aber selber nicht dazu in der Lage, sondern verliert sich in 99 Artikeln. Selbst Rechtsanwälte werden kaum in der Lage sein, die geforderte Datenschutzerklärung wirklich abmahnsicher zu gestalten, den Nutzer über schwierige technische Details aufzuklären – und gleichzeitig einfach und verständlich zu bleiben. Der Betreiber einer kleinen Website kann nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln, haftet aber für jeden Fehler.

Über bestimmte Teilbereiche und Begriffe der Verordnung liegen noch keine rechtssicheren Interpretationen vor – niemand kann z.B. momentan sagen, wo der persönliche Bereich beim Betrieb einer öffentlich sichtbaren Internetseite endet, und wo die DSGVO-Pflicht beginnt.

Die DSGVO bedeutet für viele Betreiber einer Website ein derzeit nicht abschätzbares persönliches Risiko. Es wurde versäumt, der Klage- oder kostenpflichtigen Abmahnung in Deutschland eine Absage zu erteilen, und stattdessen Information und Aufklärung an den Anfang zu stellen. Es wurde versäumt, sich mit der technischen Realität im Internet auseinanderzusetzen. Stattdessen wurde diese Aufgabe an „den Verantwortlichen“ weitergereicht, der gar nicht überblicken kann, was beim Aufruf seiner Website auf dem Server passiert. Der Anbieter des heimlich datensammelnden Social-Media-Buttons sollte das eigentliche Ziel sein, stattdessen wird die Verantwortung dem damit hintergangenen Webseitenbetreiber angelastet.

Fassungslos schaue ich dagegen auf datensammelnde Megakonzerne, deren Rechtabteilungen gerade dafür sorgen, dass die Nutzer dem weiteren Datensammeln bereitwillig oder zähneknirschend zustimmen.


23. Mai 2018

Robert Lindenau


Disclaimer

Diese Hinweisseite dient ausschließlich der Äußerung meiner persönliche Meinung, geschützt durch Artikel 5 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Grundrecht wird geschützt durch Artikel 1 (2) der DSGVO. Die DSGVO findet keine Anwendung auf diese Hinweisseite nach Artikel 2 (2) c) der DSGVO, da die Äußerung meiner Meinung eine ausschließlich persönliche Tätigkeit darstellt. Vor Inkrafttreten der DSGVO sah ich mich ich nicht genötigt, so einen juristischen Mist zu schreiben.